Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über
Lebensmittelhygiene.
In der Verordnung werden die Mindestanforderungen für den Umgang mit
Lebensmitteln außerhalb des privaten häuslichen Bereichs vorgeschrieben.
Praxisrelevante Kernpunkte der Verordnung sind die Einhaltung
allgemeiner Hygieneanforderungen, die Einführung eines betriebseigenen
Kontrollsystems (HACCP)
und die Mitarbeiterschulung.
Der Betreiber der Verpflegungseinrichtung
übt eine mit der Verarbeitung und/oder dem Vertrieb von Lebensmitteln
zusammenhängende Tätigkeit aus. Er ist deshalb rechtlich gesehen ein
Lebensmittelunternehmer und trägt somit die Verantwortung für
die Sicherheit der abgegebenen Speisen. Die Gemeinschaftsverpflegung
unterliegt den Bestimmungen des
Lebensmittelrechts, das ein hohes
Schutzniveau für die Gesundheit der Verbraucher sicherstellen will. |
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