Lebensmittelüberwachung


Warum gibt es die Lebensmittelüberwachung? 

1. Um Sie vor Gesundheitsgefahren zu schützen!

2. Um Sie vor Irreführungen und Täuschungen zu bewahren!

3. Um Sie über nicht sichere Lebensmittel zu informieren!

 

Foto: Jürgen Schmalz

Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Bedarfsgegenstände sind z.B. Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Geschirr, Reinigungsmittel, Kleidung etc..
Ermächtigungsgrundlage für amtliche Maßnahmen durch die Lebensmittelüberwachung 

Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen die Verantwortung für ihre Produkte und damit zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenweise darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften von der Herstellung bis zum Endverbrauch auch wirklich eingehalten werden.

Rechtsgrundlage der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Insgesamt gibt es eine Fülle von gesetzlichen Vorschriften vor allem des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Schäden sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. 

Darüber hinaus wird die Lebensmittelüberwachung bei Erkrankungen oder bei Verbraucherbeschwerden unverzüglich tätig.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist täglich möglichen Missständen auf der Spur, in Herstellerbetrieben, im Handel und in Gaststatten sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Mit unangemeldeten Betriebsbesichtigungen und gezielten Probenuntersuchungen achten die Überwachungsbehörden darauf, dass die Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden. Dabei werden die in Gaststätten und Imbissständen angebotenen Speisen ebenso geprüft, wie die Waren aus dem Supermarkt oder in der Eisdiele von nebenan.  

Bei Beanstandungen trifft die zuständige Behörde die Maßnahmen, die notwendig sind, um die Einhaltung der Vorschriften und die Unbedenklichkeit der Produkte wieder herbeizuführen und Verstöße erforderlichenfalls angemessen zu ahnden. Dazu steht ein Katalog von Möglichkeiten zur Verfügung: Verwarnung, Bußgeld, Strafanzeige, Auflagen für die Betriebe, Beschlagnahme von Ware, Rückruf, Warnung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Medien, Schließung eines Betriebes.

Wer, was und wie wird kontrolliert? 

Die Verantwortung für die Produkte haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist auf stichprobenweise Überprüfung beschränkt. 

Kontrolliert werden in regelmäßigen Abständen Herstellerbetriebe (z. B. für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse, Backwaren, Gemüsekonserven, Säuglingsnahrung, kosmetische Mittel), Großmarkthallen, Mineralwasserabfüllbetriebe, Groß- und Supermärkte, sonstige Einzelhandelsgeschäfte (z.B. Metzgereien, Bäckereien, Lebensmittelläden, Verkaufsshops in Tankstellen), Wochenmärkte, Eisdielen, Gaststätten und Kantinen sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter.

Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden überzeugen sich durch regelmäßige Überprüfungen und Probennahmen davon, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Dabei werden u.a. überprüft:

  • Rohstoffe, Zutaten, technologische Hilfsstoffe, Halb- und Enderzeugnisse,
  • die für die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln angewandten Verfahren,
  • die zur Konservierung dienenden Vorrichtungen,
  • die Etikettierung und Aufmachung der Lebensmittel,
  • Reinigungs- und Pflegemittel und -verfahren sowie Schädlingsbekämpfungsmittel,
  • der Zustand von Grundstücken, Räumen, Anlagen, Beförderungsmitteln, Geräten und Materialien, Personalhygiene.
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen
Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung
     der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher
     Vorschriften


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